Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.